WISSENSWERTES
Ihre Rechte im Haftpflichtschadenfall
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, den Schadensumfang, die Höhe des Schadens, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die voraussichtliche Reparaturdauer durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl bewerten zu lassen.
Sie als Geschädigter sollten und können bei einem unverschuldeten Unfall einen neutralen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Beweisfeststellung des Schadensumfangs beauftragen. Diese Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Sie können Ihr Fahrzeug i.d.R. in der Werkstatt ihres Vertrauens reparieren lassen.
Während der Reparaturzeit können Sie i.d.R. auf einen Mietwagen zurückgreifen oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Besser mit Rechtsanwalt
Zur Geltendmachung Ihrer Forderung sollten Sie zusätzlich einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstehenden Prozesskosten sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten.
Der Anwalt hilft:
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Bei widersprüchlichen Angaben bezüglich des Unfallhergangs.
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Bei einer verspäteten Bearbeitung ihres Schadenfalles durch einen zuständigen Versicherer.
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Falls die Versicherungen einen Haftungsausschluss sieht, trotz eindeutiger Stellungnahme des Unfallverursachers.
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Bei Abzügen bei der Schadensregulierung oder Minderung von Reparaturkosten.
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Wenn Sie oder die Insassen Ihres Fahrzeugs verletzt werden, haben Sie je nach Art und Ausmaß Ihrer Verletzung möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung .